Organisatorisches

Coaching-/Therapie-Vereinbarung

Erste Sitzung

Für die ersten 60 Minuten bezahlen Sie nur 30 €. Wenn Sie sich entscheiden, weitere Sitzungen zu nehmen, rechne ich Ihnen diese 30 € auf die fünfte (ohne die erste) Sitzung an.

 

Wenn Sie sich nach der ersten Sitzung nicht gleich entscheiden wollen, schlafen Sie erst einmal drüber und rufen mich dann an. Wenn es für uns beide stimmig ist, können wir nach den

ersten 60 Minuten auch gleich weiter arbeiten.

Dafür halte ich mir Zeit frei.

 

Coaching-Sitzungen

Eine Sitzung dauert 90 Minuten und kostet 90 €, wenn wir nichts anderes vereinbaren (s.u.).
Bei psychotherapeutischen Behandlungen fällt keine Mehrwertsteuer an.

 

Terminvereinbarung

Wir vereinbaren nach jeder Sitzung einen oder mehrere weitere Termine. Sie können bei Bedarf Termine auch kurzfristig vereinbaren.

 

Terminabsagen

Wenn Sie einen Termin 24 Stunden im Vorhinein absagen - vorzugsweise telefonisch - entstehen Ihnen keine Kosten für die abgesagte Sitzung. Andernfalls fallen 30 € für eine kurzfristiger abge-sagte oder ausgefallene Sitzung an. Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen, sprechen Sie auf meinen Anrufbeantworter (Festnetz) oder senden mir eine E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht.

 

Bezahlung

Sie bezahlen i.d.R. jede Sitzung bar im Anschluss und Sie erhalten eine Quittung, wenn Sie möchten. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach einer vereinbarten Anzahl an Sitzungen.

 

Ort

Die Sitzungen finden in meiner Praxis statt. Wir können auch andere Orte oder – in Ausnahme-fällen – eine Sitzung per Video-/Telefonat vereinbaren. Für einen technischen Vorab-Test eines Videotelefonates verrechne ich nichts.

 

Beendigung
Das Coaching kann jederzeit (von beiden Seiten) beendet werden. Wenn Sie es beenden wollen, bitte ich Sie, mir dies vor der letzten Sitzung zu sagen oder, falls dies nicht möglich war, zumindest persönlich bzw. telefonisch mitzuteilen. Da ich mich ganz für Ihren Coaching-Prozess engagiere, würde ich mich freuen, Ihre Beweggründe zu erfahren und mich von Ihnen zu verabschieden.

 

Schweigepflicht
Ich verpflichte mich, alle mir im Coaching-Prozess bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Ein Informations-austausch mit anderen relevanten Personen, wie z.B. Ihrem behandelnden Arzt, erfolgt nur, wenn Sie dem explizit und schriftlich zustimmen (durch eine Schweigepflichtsentbindung für Ihren Arzt und für mich).

 

Weitere bzw. abweichende Vereinbarungen

sind möglich

 

 

Krankenkassen-Zuschuss für Präventionskurse

Viele Versicherte können sich einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen (gemäß §20 und §20a SGB V, Präventionsparagraph). Dies betrifft Kurse für Stressbewältigung, Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung.

 

Die Krankenkassen, bei denen ich als Kursleiter zertifiziert bin, finden Sie hier:
Zentrale Prüfstelle Prävention.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn diese hier nicht aufgeführt ist.

 

Ihre Krankenkasse stellt i.d.R. auf ihrer Website eine Suchmöglichkeit für Präventionskurse bereit. Die Suche greift auf die Kursdatenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention zu.

 

Hier finden Sie z.B. die Suchmaske der Barmer GEK.